Auch aus der Tagespresse ist zu entnehmen wie die Fusion zwischen Kaufhof und Karstadt ablaufen soll. Insgesamt 2600 Vollzeitstellen werden in beiden Unternehmen, verteilt auf die jeweiligen Hauptverwaltungen und die Filialen, wegfallen bzw. gefährdet sind. Dies bedeutet arbeitsrechtlich für den Arbeitgeber  vielfältige Abstimmungsprozesse, die bei einer solchen Betriebsänderung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten sind. Hier muss zunächst der Betriebsrat Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über Sozialpläne, Interessenausgleich etc. für die Arbeitnehmer vornehmen.

Diese Regelungen sollen den sozialen Besitzstand der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahren und insbesondere für diese eine Abfindungsregelung  finden, die die wirtschaftlichen Nachteile für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgleichen.

Darüber hinaus sind Fragen zu klären, ob z.B. der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsort versetzen oder ihm sogar kündigen kann. Was bedeuten in diesem Zusammenhang eine Änderungskündigung bzw. eine Kündigung für den Arbeitnehmer. Was hat der Arbeitnehmer bei Änderungsverträgen bzw. Aufhebungsverträgen des Arbeitgebers zu beachten? Welche Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten kommen auf den Arbeitnehmer zu?

All diese Fragen können Sie bei Ihrem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens klären.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe-Carsten Glatz, Pulheim

E-Mail: UweCarsten.Glatz@t-online.de