Herausgabeanspruch der Untermiete nach Kündigung

Vermietet der Mieter den Mietgegenstand weiter, steht dem Vermieter eine Beteiligung an einem Mehrerlös nur kraft Vereinbarung zu. Anders stellt sich die Situation dar, wenn das Mietverhältnis gekündigt wurden ist.

(Urteil vom 12.8.2009 –XII ZR 76/08)

Urkundenverfahren bei anfänglichem Mietmangel

Nach Jahren der Rechtsunsicherheit ist es inzwischen unstreifig, dass der Vermieter die ausstehende Miete im Urkundenverfahren gelten machen kann. Dies ist auch dann möglich, wenn der Mieter später anfängliche Mängel einwendet, die Mietsache aber ursprünglich rügelos entgegengenommen hat.

(Urteil vom 8.7.2009 – VIII ZR 200/08)

Darlegung- und Beweislast beim Kindesunterhalt

Wird Kindesunterhalt begehrt, der über dem Mindestbedarf der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle liegt, muss das darlegungs- und beweispflichtige Kind substanziiert zu den Einkommensverhältnissen des Barunterhaltspflichtigen vortragen. (NJW Spezial 6.August 2009 16/2009 Seite 500)

Keine Nutzungsentschädigung für Wohnvorteil wegen Unbilligkeit

Wird der Wohnwert einer im Miteigentum von geschieden Ehegatten stehenden und von einem Ehegatten allein benutzten Wohnung im Rahmen der Unterhaltsberechnung beim nutzenden Ehegatten einkommenserhöhend berücksichtigt, kann der andere Ehegatte für diese Nutzung seines Miteigentumsanteil später keine Nutzungsentschädigung verlangen.

(Urteil vom 23.4.2009 –8 U 17/08)